Arbeitssicherheit

Was versteht man unter Arbeitssicherheit?

„Arbeitssicherheit bezeichnet die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit sollen systematisch minimiert werden.“

Ihre Mitarbeiter werden also präventiv von uns dabei unterstützt, gesunde Arbeitsweisen zu verinnerlichen, um Gefährdungen, sei es durch ungesunde Sitzhaltung oder den Umgang mit scharfen/spitzen Gegenständen, zu vermeiden.

Durch Einweisungen, Schulungen und Unterweisungen können Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten verringert, technische Defekte durch Fehlbedienung sowie Materialschäden verringert werden. Die Produktivität Ihrer Mitarbeiter wird ebenfalls durch eine sorgfältige Einweisung gesteigert.

Lassen Sie uns gemeinsam sichere, effiziente und wirtschaftliche Lösungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsmanagements schaffen. Durch die Reduzierung der krankheitsbedingten Fehlzeiten können sogar die Kosten für den betrieblichen Arbeitsschutz nahezu kompensiert werden.

Warum ist Arbeitssicherheit für mein Unternehmen wichtig?

1. Unfallverhütung durch geschultes Personal

Nein, das heißt nicht, dass es nie mehr zu Unfällen kommen kann, leider. Doch JA: Nur, wenn ein Mitarbeiter ausdrücklich in seinem Aufgabenfeld eingearbeitet und auf die dazugehörigen Arbeitsgefahren aufmerksam gemacht wird, kann gewährleistet werden, dass es am Arbeitsplatz nicht durch Unwissenheit zu unvorhergesehenen Unfällen kommt. Das fängt bereits bei der Schutzkleidung an und hört bei Sonnenschutzmittel für Freiarbeitende im Sommer noch lange nicht auf.

Je nach Einsatzbereich ist es wichtig, dass die Arbeitsumgebungsbedingungen vollständig sicher und gesund sind, damit keine schleichenden oder dauerhaften Gesundheitsschäden die Folge sind. Mit geschultem Auge werden unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sie auf Gefährdungen hinweisen, damit Sie Mängel beheben können.

2. Produktivere Mitarbeiter durch klare Regelungen

Wenn ein Mitarbeiter genau weiß, was er zu tun hat und nicht ständig „herumprobieren“ muss, wie Arbeitsabläufe, -geräte oder Maschinen funktionieren, wird er automatisch effizienter arbeiten. Zudem helfen prozessgesteuerte Wartungen und Pflege bei der Verwendung von Maschinen und Geräten beim Erhalt der Funktion und Verlässlichkeit im Arbeitsablauf.

Mitarbeiter, die regelmäßig geschult werden, sobald sich Gegebenheiten ändern oder Geräte erneuert werden, gewährleisten einen reibungslosen Arbeitsablauf und sichern dem Unternehmen somit wirtschaftliche Ergebnisse.

3. Hilfe beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen

Die Aufsichtsbehörden fordern von jedem Unternehmen die Einsicht in diverse vorbereitete Unterlagen, wie z.B.:

  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitsschutzausschuss-Protokolle
  • Nachweise über die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung inkl. Tätigkeitsberichte
  • Unterweisungsnachweise
  • Nachweise über die arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Unterlagen über durchgeführte Prüfungen

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei der Vorbereitung aller Dokumentationen zur Erlangung der Rechtssicherheit.

Wir halten für Sie eine leicht umsetzbare Struktur bereit, die Ihnen die Erstellung leichter macht, anstatt sich in dieses komplexe Thema einarbeiten zu müssen.

Brauche ich das wirklich?

Kurz gesagt: Ja! Abgesehen davon, dass die Reduzierung von gesundheitsgefährdenden Risiken für reibungslose Abläufe sorgt, sind Sie als Arbeitgeber dafür verantwortlich, den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter durch umfassende Maßnahmen zu gewährleisten.

Letztendlich sind Sie sogar per Gesetz dazu verpflichtet.

Passiert dies nicht, kann es zu erheblichen Bußgeldern kommen z.B. durch die Berufsgenossenschaft: “Bußgeld kann die Berufsgenossenschaft verhängen bei schuldhaften Verstößen gegen

  • eine Vorschrift, die für diesen Fall eine Ordnungswidrigkeit vorsieht
    (s. z.B. DGUV Vorschrift 1, § 32)
  • eine vollziehbare Anordnung einer technischen Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft

Die maximale Bußgeldhöhe bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften bzw. Anordnungen beträgt 10.000 Euro. Bußgelder bei Verstößen gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitssicherheitsgesetzes oder gegen Rechtsverordnungen werden durch die Arbeitsschutzbehörde verhängt und können bis zu 25.000 Euro betragen. 

Eine Geldbuße soll die wirtschaftlichen Vorteile übersteigen, die aus dem Normverstoß ggf. gezogen wurden (§ 17 Abs. 4 OWIG).

Das Bußgeld kann auch gegen die von der Unternehmensleitung Beauftragten festgesetzt werden, wenn sie gegen eine bußgeldbewehrte Unfallverhütungsvorschrift oder eine Anordnung einer Aufsichtsperson verstoßen haben.” (Quelle: BG ETEM)

Die Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt also nicht nur dafür, dass Ihre Mitarbeiter in einer sicheren Umgebung arbeiten und dadurch vor Gefährdungen geschützt sind, sondern es schützt Sie als Unternehmer auch vor Bußgeldern und Regressansprüchen.

Was macht die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Nach der Beauftragung findet zunächst immer eine Begehung Ihrer Räumlichkeiten statt. Diese ist bei Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern lediglich alle 5 Jahre erforderlich. Bei dieser Gelegenheit stellt unsere Fachkraft fest, ob alle sicherheitstechnischen Vorgaben erfüllt sind.
Außerdem beraten wir Sie bei der Erstellung aller vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Dokumentationen, wie der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen usw., und klären offene Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung und dem Ablauf der Tätigkeiten.

Bei der Überprüfung, ob die Arbeitsumgebungsbedingungen sicher sind, stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie bei der Erlangung der Rechtssicherheit.

Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter des Unternehmens, die innerbetrieblich die Sicherheit unterstützen (Sie weisen Ihre Kollegen auf sicherheitsgerechtes Arbeiten hin, melden sicherheitstechnische Mängel wie z.B. Stolperfallen und sind hier das Bindeglied zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten). Sie sind vertraut mit den innerbetrieblichen Arbeitsabläufen und stehen in engem Austausch mit allen am betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Beteiligten.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) hat eine entsprechende Ausbildung erfolgreich absolviert. Sie berät und unterstützt den Betrieb fachkundig in allen Fragen des Arbeitsschutzes und kann sowohl fest im Unternehmen eingestellt als auch über einen externen Dienstleister bestellt werden. Jedes Unternehmen muss gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gewährleisten.

Welche Gefährdungen können auftreten?

Präventives Handeln bietet den optimalen Schutz vor möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Gesunde und motivierte Mitarbeiter verursachen weniger Arbeitsausfälle und verringern die Personalkosten. Je nach Branche und Arbeitsbereich entstehen unterschiedliche Gefährdungen, beispielsweise durch Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsmittel oder fehlende Schutzkleidung.

Aber auch Folgen falscher Sitzhaltung am Schreibtisch oder unzureichende Beleuchtung können ernsthafte Gefährdungen für die Gesundheit der Mitarbeiter darstellen.

Mit geschultem Blick decken wir Missstände unverzüglich auf und geben Empfehlungen ab, wie Arbeitsumgebungsbedingungen optimiert werden können, damit Sie sich weiterhin auf Ihre Kernkompetenzen fokussieren können.

Was wird durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt?

Wichtig: Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der Tätigkeiten der Mitarbeiter erstellt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt die Ermittlung und Bewertung aller Gefahrenquellen eines Unternehmens, welcher die Mitarbeiter während ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sein können.

Diese werden in Risikogruppen eingeteilt, anhand derer definiert wird, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Dadurch sollen potenzielle Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt werden, um Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen präventiv entgegenzuwirken.

Arbeitssicherheit Checkliste zur Standortbestimmung

DIE CHECKLISTE

Machen Sie den Selbsttest: Wie gut ist Ihr Unternehmen aufgestellt?

Angenommen, morgen steht die Bezirksregierung oder die Berufsgenossenschaft vor Ihrer Tür, wie gelassen können Sie einer solchen Kontrolle entgegensehen?

Mit unserer Checkliste können Sie selbst den Ist-Zustand beurteilen und bestehende Lücken sicher aufdecken.