Arbeitssicherheit in Münster: unsere Leistungen
Ihr Experte für Arbeitsschutz
Individuelles Leistungspaket für Ihren Gesundheitsschutz
Der Gesetzgeber fordert von jeder Unternehmensleitung, sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden zu kümmern. Wir bieten diese sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen an.
Unser Leistungsspektrum kann exakt Ihrem Bedarf angepasst werden. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Regel-Betreuung bis hin zur individuellen Betreuung mit 24 Stunden Notrufservice.
Schon ab 16,50 € im Monat (Regel-Betreuung klein, für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitenden) bringen wir Ihr Unternehmen für die nächsten 5 Jahre sicherheitstechnisch auf den aktuellsten Stand.
Unser Unternehmensziel
Wir sind ein Unternehmen für Arbeitssicherheit, deshalb ist unser Ziel klar:
Ihren Betrieb sicherheitstechnisch auf den neuesten Stand zu bringen und Ihre Abläufe zu optimieren.
Das ist unser Ansporn, damit Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Was macht die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ablauf einer Arbeitsschutzunterweisung
Nach der Beauftragung findet zunächst immer eine Begehung Ihrer Räumlichkeiten statt. Diese ist bei Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden lediglich alle 5 Jahre erforderlich. Bei dieser Gelegenheit stellt unsere Fachkraft fest, ob alle sicherheitstechnischen Vorgaben erfüllt sind.
Außerdem beraten wir Sie bei der Erstellung aller vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Dokumentationen, wie der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen usw., und klären offene Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung und dem Ablauf der Tätigkeiten.
Bei der Überprüfung, ob die Arbeitsumgebungsbedingungen sicher sind, stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie bei der Erlangung der Rechtssicherheit.
Bitte geben Sie hier Ihre Daten ein und erhalten Sie kostenlos Ihr unverbindliches
Betreuungs-Angebot:
Wir schaffen für Sie sichere, effiziente und wirtschaftliche Lösungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsmanagements. Durch die Reduzierung der krankheitsbedingten Fehlzeiten können die Kosten für den betrieblichen Arbeitsschutz nahezu kompensiert werden.

