Ein Notfall kommt nie angekündigt: ein Arbeitsunfall im Lager, eine Kreislaufschwäche im Büro, eine Schnittverletzung an der Maschine oder ein Brand im Betriebsbereich. Für Unternehmen zählt dann jede Sekunde. Aus diesem Grund sind Notfallmanagement und Erste Hilfe keine „Nice-to-have“-Themen, sondern Teil der gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten.1 In diesem Beitrag zeigen wir, was Betriebe wirklich regeln müssen, welche typischen Lücken wir in KMU sehen, und welche Praxisbeispiele helfen, die Anforderungen pragmatisch umzusetzen.
Notfallmanagement als Teil der Unternehmensführung
Was zählt als Notfall im Betrieb?
- Arbeitsunfälle (z. B. Stolpern und stürzen, Schnittverletzungen, Quetschung)
- Brand/Rauchentwicklung
- Gewalt-/Bedrohungslagen, Übergriffe
- Gefahrstoff-/Chemieereignisse (Spritzer, Einatmen)
- Ausfälle und Krisen (je nach Branche Strom, IT, Unwetter)
- Medizinische Notfälle (z. B. Kreislauf, Herz, Allergie)
Ziele eines guten Notfallmanagements
Wenn Mitarbeitende wissen, wie sie sich in Risikosituationen verhalten müssen, kann dies im Zweifelsfall nicht nur Leben retten, sondern Folgeschäden vorbeugen, was mögliche Ausfallzeiten gleichzeitig präventiv geringhält.
Für Beschäftigte des Unternehmens ist ein umfassendes Sicherheitskonzept sinnvoll, um klare Verhaltensregeln festzulegen und Mitarbeitenden auch in Ausnahmesituationen einen sicheren Rahmen zu bieten. Ein strukturiertes Notfallmanagement kann außerdem für einen klareren Ablauf bei Rettungsdiensteinsätzen sorgen und die Geschäftsleitung im Ernstfall rechtlich absichern.
Gesetzliche Pflichten für Notfallkonzepte
Was Unternehmen im Notfallmanagement grundsätzlich sicherstellen müssen
In der Praxis lassen sich die Pflichten für Unternehmen auf fünf Kernthemen herunterbrechen:2
- Notfälle in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
- Ersthelfer benennen und qualifizieren
- Erste-Hilfe-Mittel bereitstellen und instand halten
- Alarmierung, Rettung sowie Evakuierung organisieren
- Unterweisen, dokumentieren und regelmäßig prüfen
Krisenmanagement in KMU: Typische Fehler und Fallen
Für ein umfassendes Sicherheitskonzept sollten häufige Fehler analysiert und neu definiert werden. Im Rahmen unserer langjährigen Expertise haben wir typische Stolperfallen in KMU zusammengefasst:
Ersthelfer müssen namentlich in der Checkliste benannt werden. Ist die genannte Person im Homeoffice oder im Urlaub, müssen weitere Zuständigkeiten klar geregelt werden.
Verbandskästen sind fehlerhaft, abgelaufen oder schlecht zugänglich – z. B. durch Gegenstände.
Notrufnummern hängen aus, eine klare Zuständigkeit für die Einweisung gibt es allerdings nicht. Auch hier müssen Verantwortliche festgelegt werden.
Im Falle einer Evakuierung muss die Sammelstelle für Mitarbeitende klar benannt werden. Häufig fehlen aber die Zuständigkeiten für das Sichten und Durchzählen aller evakuierten Personen.
Ernstfälle müssen in regelmäßigen Abständen geprobt werden. Dazu gehört nicht nur eine professionelle Erste-Hilfe-Leistung, sondern ein strukturiertes Sicherheitskonzept, das an Betriebsgröße, Tätigkeit und Arbeitszeiten angepasst ist.
Verantwortlichkeiten im Betrieb
- Unternehmensleitung: Organisation, Ressourcen, Wirksamkeitskontrolle
- Führungskräfte: Umsetzung im Alltag (Unterweisung, Erreichbarkeit, Abläufe)
- Ersthelfer, Brandschutz- und Evakuierungshelfer: Sofortmaßnahmen, Alarmierung anstoßen, Übergabe an den Rettungsdienst
- Unterstützung: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Facharzt für Arbeitsmedizin (Planung und Beratung)
Vertretungspläne für ein umfassendes Gesundheitsmanagement
Im Falle von Schichtarbeit, Baustellen, Außenstandorten und Außendienst müssen einzelne Zuständigkeiten geklärt werden. Daher gilt, ein Sicherheitskonzept pro Bereich, Schicht oder Teamzugehörigkeit zu erstellen.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
Die Anzahl der eingetragenen Ersthelfer lässt sich in Abhängigkeit zur Anzahl der (örtlich) anwesenden Beschäftigten bestimmen. Abhängig von der Branche sollten entweder 5 % oder 10 % der anwesenden Personen als Ersthelfer eingetragen sein.3
Zusammenfassend sollten sich Unternehmen für die Bestimmung der Ersthelfer folgende Fragen stellen:
- Wie viele Personen sind gleichzeitig im Betrieb?
- Gibt es Schichtbetrieb?
- Gibt es räumlich getrennte Bereiche (Büro/Lager/Produktion)?
- Gibt es Alleinarbeit oder Außenstellen?
Erste-Hilfe-Ausstattung: Worauf müssen Unternehmen achten?
Die Ausstattung muss an die jeweilige Tätigkeit angepasst werden4 und ist in der ASR A4.3 klar geregelt. Zur Grundausstattung zählen Verbandskästen in ausreichender Anzahl und Verteilung. Die Größe der Verbandskästen (DIN 13157 und DIN 13169) richtet sich ebenfalls nach Bedarf.5 Und Unternehmensgröße. Je nach Risiko wird eine ergänzende Ausstattung verpflichtend und ist der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung zu entnehmen.
Der Standort aller Erste-Hilfe-Mittel müssen gekennzeichnet und leicht zugänglich gemacht werden. Erste-Hilfe-Aushang sollte daher so platziert werden, dass alle betreffenden Mitarbeitenden diesen sichten können.
Betrieblicher Notfallplan: Checkliste zum Download
Sie möchten herausfinden, ob Ihr Notfallmanagement lückenfrei ist oder noch Bedarf besteht? Hier gibt es die Checkliste für Ihr innerbetriebliches Sicherheitskonzept:
FAQ
Wie organisiere ich Erste Hilfe im Schichtbetrieb?
Die Ersthelfer-Quote je Schicht richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Versicherten. In einem Unternehmen mit zwei bis 20 Mitarbeitenden braucht es einen Ersthelfer. Bei mehr als 20 Beschäftigten gilt eine Quote von 5 % oder – je nach Branche – 10 % der anwesenden Personen.
Ist ein AED sinnvoll oder nicht?
Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) empfiehlt sich vor allem bei viel Publikumsverkehr, großen Belegschaften, weiten Entfernungen innerhalb eines Gebäudes oder bei Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko nach Gefährdungsbeurteilung.
Wie oft sollten Notfallabläufe geübt werden?
Häufigkeit und Umfang von Evakuierungsübungen sollen über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Außerdem ist die Wirksamkeit der Alarmierung regelmäßig zu testen. Als praxiserprobten Richtwert empfiehlt die DGUV einen Turnus von zwei Jahren für Evakuierungsübungen, und die Beschäftigten sind unabhängig davon mindestens jährlich zu den Notfallmaßnahmen zu unterweisen.6 Zudem sollte die Alarmierungswirksamkeit regelmäßig getestet werden.
Was wird bei Kontrollen typischerweise geprüft?
Sowohl das Arbeitsschutzbehörden als auch Unfallversicherungsträger können Kontrollen durchführen.7 Typisch sind Checks rund um die Notfallorganisation: Ist die Alarmierung geregelt? Wie oft wurde eine Unterweisung durchgeführt? Gibt es genügend Aushänge und sind diese sichtbar? Wurde ein Ersthelfer benannt? Außerdem werden Sachmittel wie Verbandskästen und Verfügbarkeiten geprüft.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“. Verfügbar unter: www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__10.html (Zugriff: 09.01.2026). ↩︎
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., Ausgabe: Januar 2014. Berlin: DGUV. ↩︎
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV, 2014), §26 „Zahl und Ausbildung der Ersthelfer“. Verfügbar unter: publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909 (Zugriff: 09.01.2026). ↩︎
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA, Dortmund 2024): Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ (Stand: Februar 2024). ↩︎
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Schriftlicher Beschluss vom 27.03.2023. Verfügbar unter: www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/Erkenntnisse-Verbandkasten.pdf (Zugriff: 09.01.2026). ↩︎
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.: DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“, Ausgabe: Oktober 2019. Berlin. ↩︎
- Birska, S. (Bonn, 2019) Branchenbezogene Risikobeobachtung im Arbeitsschutz: Möglichkeiten und Grenzen. ↩︎

